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Beisitzer – Aufgabendokumentation

Zweck dieses Dokuments

Diese Datei dokumentiert die Rolle der Beisitzer im Vorstand des ASO. Sie dient als Referenz für amtierende Beisitzer sowie als Übergabedokumentation für zukünftige Nachfolger.

Das Dokument wird laufend ergänzt. Die folgenden Inhalte sind zunächst aus der Satzung abgeleitet und müssen bei Bedarf um die tatsächlich gelebte Praxis ergänzt werden.

Hinweis zur Bezeichnung

Die Amtsbezeichnung „Beisitzer" ist aus Gründen der Konsistenz mit der aktuellen Satzung in der männlichen Form gehalten. Selbstverständlich können auch Frauen dieses Amt bekleiden.


Aufgabenbereiche

1. Rolle im Vorstand

  1. Optionale Erweiterung. Der Vorstand kann durch Beschluss der Mitgliedervollversammlung um bis zu zwei Beisitzer erweitert werden (Satzung §10). Beisitzer sind also keine festen Posten, sondern werden bei Bedarf gewählt.
  2. Vollwertige Vorstandsmitglieder. Beisitzer sind vollwertige Vorstandsmitglieder, nehmen an Vorstandssitzungen teil und zählen zur Beschlussfähigkeit des Vorstandes.
  3. Amtszeit. Wie die übrigen Vorstandsmitglieder werden Beisitzer für die Dauer eines Jahres gewählt (Satzung §11).

2. Unterstützende Aufgaben

  1. Hilfsaufgaben nach Bedarf. Die konkreten Aufgaben der Beisitzer sind nicht fest in der Satzung definiert. Sie übernehmen verschiedene Hilfsaufgaben im Orchester und entlasten damit die übrigen Vorstandsmitglieder.
  2. Mitwirkung an Vorstandsentscheidungen. Beisitzer wirken wie alle Vorstandsmitglieder an Entscheidungen zu Aufnahmen, Ausschlüssen und der laufenden Geschäftsführung mit (Satzung §4, §5, §10).

Noch zu dokumentieren

  • [ ] Konkrete Aufgaben, die Beisitzer aktuell übernehmen
  • [ ] Ggf. langfristig etablierte Zuständigkeiten