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Stellvertretender Vorstandssprecher – Aufgabendokumentation

Zweck dieses Dokuments

Diese Datei dokumentiert die Aufgaben des stellvertretenden Vorstandssprechers beim ASO. Sie dient als Referenz für den amtierenden stellvertretenden Vorstandssprecher sowie als Übergabedokumentation für einen zukünftigen Nachfolger.

Das Dokument wird laufend ergänzt. Die folgenden Aufgaben sind zunächst aus der Satzung abgeleitet und müssen bei Bedarf um die tatsächlich gelebte Praxis ergänzt werden.

Hinweis zur Bezeichnung

Die Amtsbezeichnung „Stellvertretender Vorstandssprecher" ist aus Gründen der Konsistenz mit der aktuellen Satzung in der männlichen Form gehalten. Selbstverständlich können auch Frauen dieses Amt bekleiden.


Aufgabenbereiche

1. Vertretung des Vereins

  1. Gesetzliche Vertretung. Der stellvertretende Vorstandssprecher bildet gemeinsam mit dem Vorstandssprecher den Vorstand im Sinne des §26 BGB. Er ist zur alleinigen Vertretung des Vereins berechtigt (Satzung §10).
  2. Stellvertretung. Bei Verhinderung oder Abwesenheit des Vorstandssprechers übernimmt er dessen Aufgaben und vertritt den Verein nach innen und außen.

2. Mitwirkung im Vorstand

  1. Geschäftsführung. Der stellvertretende Vorstandssprecher ist wie alle Vorstandsmitglieder an der Führung der laufenden Geschäfte, der Vorbereitung der Mitgliedervollversammlungen und der Information des Orchesters beteiligt (Satzung §10).
  2. Beschlussfähigkeit. Er zählt zur Beschlussfähigkeit des Vorstandes, die gegeben ist, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist.
  3. Mitgliederentscheidungen. Er wirkt bei Entscheidungen über Aufnahmen, Vorspiele und Ausschlüsse mit (Satzung §4 und §5).

Noch zu dokumentieren

  • [ ] Konkrete Arbeitsteilung mit dem Vorstandssprecher
  • [ ] Eigene Zuständigkeitsbereiche innerhalb des Vorstands
  • [ ] Tatsächlich gelebte Abläufe und Konventionen